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Pflege

Arbeitsgruppe zur wissenschaftlichen Begleitung des Therapeutischen Weaning in außerklinischer Übergangswohnform tagt an der OTH Regensburg

Schon seit 2021 läuft die vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) beauftragte wissenschaftliche Begleitung für die Erprobung des Therapeutischen Weaning (Beatmungsentwöhnung) in einer außerklinischen Übergangswohnform. Erstmals kamen nun die Vertreterinnen und Vertreter an der OTH Regensburg zusammen.

Am 12. September 2024 kam es zu einem Treffen der Vertreterinnen und Vertreter des StMGP, der Regierung der Oberpfalz, der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA), der AOK Bayern und der Übergangswohnform an die Fakultät Sozial- und Gesundheitswissenschaften. Bisher konnten die jährlichen Treffen aus unterschiedlichen Gründen nur online abgehalten werden, sodass der Termin an der OTH Regensburg gerne wahrgenommen und ein reger Austausch im Anschluss geführt wurde.

Berichte zur Entwicklung der Übergangswohnform und zu den Erhebungen

Zunächst wurden wesentliche statistische Daten zum Alter, den Pflegegraden, den Hauptdiagnosen, der Verweildauer und der Entlassung gemäß den Leitlinien des prolongierten Weanings der in der Übergangswohnform behandelten Patientinnen und Patienten von der Lungenfachärztin Dr. Heike Kemeter präsentiert. Auch Angaben zu den zuverlegenden Einrichtungen und den Kostenträgern waren enthalten.

Der zweite Teil enthielt ausgewählte Zwischenergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung insbesondere aus der Stakeholder-, Mitarbeitendenbefragung sowie der Fokusgruppeninterviews. Im Zentrum des Interesses bei den Erhebungen steht, Charakteristika der „besonderen Wohnform“ zu identifizieren, die Anhaltspunkte liefern können, ob ein ambulantes oder ein stationäres Setting vorhanden ist. Dazu ist es nötig, die sich in dieser Übergangswohnform etablierenden Prozesse und Akteure bei der Aufnahme, der Behandlung und der Überleitung zu untersuchen.

Als Zwischenfazit lässt sich festhalten, dass das Konzept der Übergangswohnform durch die Legaldefinitionen des Art. 2 Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) nicht gedeckt ist. Da sie auch keine Komplexbehandlung erbringt, ist trotz rehabilitativer Erfolge nicht von einer Rehabilitationsbehandlung auszugehen, die kongruent wäre mit § 40 SGB V.

„Diesen Knoten zu lösen wird darauf hinaus laufen, für die sog. Übergangswohnform Definitionsmerkmale zu entwickeln, die danach ordnungsrechtlich verankert werden und mit sozialrechtlich vorhandenen Optionen auch finanziert werden“, so die Projektleiterin Prof. Dr. Schroll-Decker. Die rege Diskussion im Anschluss an die Präsentation von Dr. Corina Schiegl zeigte, an wie vielen Stellen Unsicherheiten herrschen. „Die bisherige Belegung und die Erfolge der Übergangswohnform machen deutlich, dass sie die Ziele des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (GKV-IPReG) verfolgt und eine Versorgungslücke schließt“, resümiert die Referentin.

Besuch in der Übergangswohnform

Im Anschluss an das Treffen an der OTH Regensburg haben sich die Projektbeteiligten in die Übergangswohnform begeben und sich einen Eindruck von den örtlichen Gegebenheiten, der Ausstattung, dem Pflegealltag und vieler weiterer Details verschafft. Die hohe Vulnerabilität der zu versorgenden Patientinnen und Patienten erfordert sehr gut geschulte Pflegefachkräfte, eine intensive persönliche Betreuung und ein aufwändiges Miteinander der verschiedenen Disziplinen (Physio-, Ergo- und Atemtherapie sowie Logopädie). Die Gäste bedankten sich bei den Betreibern der Übergangswohnform – froh darüber, diese in Augenschein genommen zu haben.

Dr. Corina Schiegl (links) während der Präsentation und Prof. Dr. Irmgard Schroll-Decker. Foto: Johannes Lindinger